agb-mitgliedschaft
Allgemeine Geschäftsbedingungen-Mitgliedschaft
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich und Vertragsparteien
- Mitgliedschaft und Nichtübertragbarkeit
- Kursangebot und Nutzungsrecht
- Vertragslaufzeit und Kündigung
- Pausierungsrecht
- Prüfungslehrgänge
- Unterrichtsbekleidung
- Etikette/Schulordnung
- Widerrufsrecht
- Familienangebot
- Zahlungsbedingungen und SEPA-Lastschriftverfahren
- Rückerstattung bei Nichtnutzung
- Krankheits- oder unfallbedingte Ausfälle
- Verantwortung und Haftungsausschluss
- Haftungsausschluss für Gadrobe und Wertsachen
- Vertragsänderungen und höhere Gewalt
- Verwendung erlernter Techniken
- Verstöße und außerordentliche Kündigung
- Datenschutz und Mitteilungspflichten
- Unterrichtsfreie Zeiten
- Änderungen der AGB
- Salvatorische Klausel
1.Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der KWT-SYSTEM Akademie für Selbstverteidigung (Schulenkampstraße 2a, 44536 Lünen, Inhaber Kayhan Aratoglu) und ihren Mitgliedern. Mit Unterzeichnung des Mitgliedsvertrages akzeptiert das Mitglied die nachfolgenden Bedingungen.
2.Mitgliedschaft und Nichtübertragbarkeit
Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht auf Dritte übertragbar. Das Mitglied bestätigt mit seiner Unterschrift, dass es gesundheitlich in der Lage ist, an den angebotenen Kursen uneingeschränkt teilzunehmen. Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben.
3.Kursangebot und Nutzungsrecht
Das Mitglied ist berechtigt, die im Kursplan ausgewiesenen Kurse entsprechend Alter, Leistungsstand und gemäß der getroffenen Vereinbarung zu nutzen. KWT- SYSTEM behält sich das Recht vor, Änderungen im Kursplan oder bei den Kurszeiten vorzunehmen. Diese Änderungen begründen kein Sonderkündigungsrecht.
4.Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrages und läuft ab dem vereinbarten Datum (Vertragsbeginn). Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nach Ablauf der Mindestlaufzeit (Vertragslaufzeit) jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich möglich. Kündigungen sind per E-Mail oder postalisch an die Akademie zu senden und gelten erst nach Erhalt einer schriftlichen Kündigungsbestätigung.
5.Pausierungsrecht
Ein Pausierungsrecht aufgrund privater Probleme, finanzieller Lage oder ähnlicher Gründe besteht nicht. Die Mitgliedschaft und die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen bleiben während der gesamten Vertragslaufzeit bestehen.
6.Prüfungslehrgänge
WT-Seminare und Prüfungen sind ein wichtiger Bestandteil der WT-Ausbildung und gehören daher obligatorisch zur Ausbildung dazu. Die Termine für die Lehrgänge werden zu Jahresbeginn festgelegt. Eine Anmeldung für einen Lehrgang erfolgt über das Anmeldeformular auf unserer Webseite: https://wingtzun-selbstverteidigung.de/ termine/
7.Unterrichtsbekleidung
Im WT-Unterricht ist das Tragen der Trainingsbekleidung unserer Akademie vorgeschrieben. Diese Bekleidung kann im Onlineshop bestellt werden: www.wingtzunselbstverteidigung.de . Die Kleidungsfarbe gibt im WT Auskunft über die Graduierung und ist fester Bestandteil unserer Tradition. Die Abzeichen für die Schülergrade sind auf den Shirts anzubringen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Schulordnung. Strafgebühr: Bei Nichttragen der vorgeschriebenen Kleidung oder eines Kleidungsstücks wird eine Strafgebühr von 5€ erhoben.
8.Etikette und Schulordnung
Der gegenseitige Respekt, angemessene Umgangsformen und Pünktlichkeit sind gesellschaftliche Standards, auf die wir auch in unserer Akademie großen Wert legen. Daher erhält das Mitglied bei der Anmeldung unsere Schulordnung. Die Mitglieder sind verpflichtet, sich an die Schulordnung zu halten. Die Schulordnung ist ebenfalls Bestandteil der Mitgliedschaft.
9.Widerrufsrecht
Es besteht kein Widerrufsrecht für den Mitgliedsvertrag. Das Mitglied erkennt an, dass es durch die Unterzeichnung des Vertrages unmittelbar in die Ausbildung eintritt und somit auf sein Widerrufsrecht verzichtet.
10.Familienangebot
Im Rahmen des Familienangebots bleibt ein Familienmitglied weiterhin zur Zahlung des vollen Monatsbeitrags verpflichtet, auch wenn andere Familienmitglieder ihre Mitgliedschaft gekündigt haben. Sollte ein später hinzugekommenes Familienmitglied dem Familienangebot beitreten und das zuvor angemeldete Familienmitglied kündigen, überträgt sich die Zahlungspflicht des Monatsbeitrags automatisch auf das verbleibende, länger gebundene Familienmitglied. Die vertragliche Bindung bleibt in diesem Fall für das verbleibende Familienmitglied bestehen.
11.Zahlungsbedingungen und SEPA-Lastschriftverfahren
Die fälligen Beiträge (Verwaltungsgebühr, monatliche Unterichtsbeiträge, Jahres- bzw. Verbandsbeiträge) werden per SEPA-Lastschriftverfahren vom angegebenen Konto abgebucht.
Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug gilt ein Trainingsverbot, bis die fällige Gebühr beglichen wurde. Das Mitglied erhält bei nicht gedecktem Konto eine Mahnung.
1.Mahnung: Bei der ersten Mahnung werden die durch mangels Deckung entstandenen Bankgebühren, Stornogebühren und Rücklastschriftgebühren dem Mitglied in Rechnung gestellt.
2.Mahnung: Bei der zweiten Mahnung werden zusätzlich Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe von 2,50€ fällig.
3.Mahnung: Bei der dritten Mahnung steigen die Mahngebühren auf 3,50 € zuzüglich Verzugszinsen. Sollte die Zahlung auch nach der dritten Mahnung nicht beglichen werden, behält sich KWT-SYSTEM das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Das KWT-SYSTEM ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall wird der gesamte Restbetrag sofort fällig, und Schadensersatz kann seitens des KWT-SYSTEM gefordert werden.
12.Rückerstattung bei Nichtnutzung
Eine Nichtteilnahme am Training entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung. Die Beiträge sind auch bei Nichtnutzung der Angebote weiterhin fällig. Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund von Wohnortwechsel oder beruflicher Veränderung besteht nicht.
13.Krankheits- oder unfallbedingte Ausfälle
Bei unfall- oder krankheitsbedingten Trainingsausfällen von mindestens einem Monat kann die ausgefallene Trainingszeit nach Vorlage eines ärztlichen Attests und schriftlicher Benachrichtigung nachgeholt werden. In diesem Fall verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend der Ausfallzeit. Eine Rückerstattung der gezahlten Beiträge ist nicht möglich.
14.Verantwortung und Haftungsausschluss
KWT-SYSTEM haftet nicht für Verletzungen, die durch das Training entstehen. Das Training erfolgt auf eigene Gefahr des Mitglieds. Für Schäden, die durch Fahrlässigkeit oder Missachtung der Anweisungen der Trainer entstehen, haftet das Mitglied selbst. Jedes Mitglied bzw. Unterrichtsteilnehmer ist, falls gewünscht, für ausreichenden Versicherungsschutz, selbst verantwortlich.
15.Haftungsausschluss für Garderobe und Wertsachen
KWT-SYSTEM übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von Garderobe, Wertsachen oder anderen persönlichen Gegenständen, die in den Räumlichkeiten der Akademie aufbewahrt werden. Es wird empfohlen, keine Wertsachen mit in das Training zu bringen.
16.Vertragsänderungen und höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt (z.B. Pandemien, behördlich angeordnete Schließungen, Lockdowns etc.) bietet KWT-SYSTEM alternative Trainingsformate wie Online-Kurse oder kontaktloses Training an. Diese Alternativen gelten als gleichwertiger Ersatz, und ein Sonderkündigungsrecht besteht dadurch nicht. Die Zahlung der Beiträge erfolgt in voller höhe.
17.Verwendung erlernter Techniken
Das Mitglied verpflichtet sich, die in den Kursen erlernten Techniken ausschließlich in Notwehrsituationen oder innerhalb der Akademie anzuwenden.
18.Verstöße und außerordentliche Kündigung
Bei schwerwiegenden Verstößen des Mitglieds, wie strafbaren Handlungen oder wiederholten Regelverstößen gegen die Schulordnung, ist KWT-SYSTEM berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen oder das Mitglied zu suspendieren. Die Zahlungsverpflichtung bleibt in diesem Fall bestehen.
19.Datenschutz und Mitteilungspflichten
Änderungen von Kontaktdaten wie Name, Adresse oder Bankverbindung sind KWT- SYSTEM unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch falsche oder veraltete Angaben entstehen (z.B. Rücklastschriften), trägt das Mitglied. Alle personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
20.Unterrichtsfreie Zeiten
Unterrichtsfreie Zeiten sind: gesetzliche Feiertage, sowie bestimmte Ferienzeiten: erste Woche der Osterferien, drei Wochen der Sommerferien(erste Hälfte der Ferien), erste Woche der Herbstferien und die kompletten Weihnachtsferien. Während dieser Zeit laufen die Zahlungen regulär in voller höhe weiter.
21.Änderungen der AGB
KWT-SYSTEM behält sich das Recht vor, diese AGB zukünftig zu ändern. Änderungen werden dem Mitglied schriftlich mitgeteilt. Das Mitglied hat die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von sieben Tagen zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die Änderungen als angenommen.
22.Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck nahekommt. Schlussbestimmungen
Die vorliegenden AGB regeln die Mitgliedschaft in der KWT-SYSTEM Akademie für Selbstverteidigung abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
KWT-SYSTEM Akademie für Selbstverteidigung (Stand 01.01.2025)